Wissenschaftslektorat Zimmermann

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» Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtsgrundlage der AGB bildet Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241–853), Abschnitt 2 – Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305310) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

1 Zustandekommen des Vertrags und Leistungsumfang

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden des Wissenschaftslektorats Zimmermann. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

1.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende oder zu lektorierende Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und der Auftragnehmer den Auftrag angenommen hat.

1.3 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der primären Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, die sie für den Auftraggeber nachvollziehbar machen. Stilistische Änderungen in größerem Umfang sowie ein Fachlektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) gehören nicht zum Korrektorat durch den Auftragnehmer und verstehen sich als zusätzliche Dienstleistung.

2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der dafürer forderlichen Unterlagen, bekannt geben.

3 Honorare (Preise)

Die Honorare (Preise) für die Korrektur- und Lektoratsdienstleistung sind freibleibend und bestimmen sich nach den Tarifen des Auftragnehmers und unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Auftragsart und dem für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 55 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten.

4 Lieferung

4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten/lektorierten Texts sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrags, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punkts 4.1 erfüllt hat.

4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer zugegangen ist.

4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrektorats- bzw. Lektoratsauftrags beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder zu sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

5 Höhere Gewalt

5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)

6.1 Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.

6.3 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorats im Text, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Texts vonseiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwands und die im Text verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können.

6.4 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.

6.5 Ein mangelhaftes Fachlektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften Lektorats nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorats vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Die Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten Korrektorats bleiben hiervon unberührt.

6.6 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

6.7 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

6.8 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrags. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5 sinngemäß.

6.9 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, webbasierte Dienste usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.

7 Schadenersatz

Als Schadenersatz bei mehr als einem Fehler auf drei Seiten bzw. einem Fehler auf zwei Seiten bei mehr als zehn Fehlern pro Seite im Ausgangsdokument werden maximal 25 % vom Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern anderes nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrags (netto) begrenzt.

8 Zahlung

8.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur/das Lektorat nach der Fertigstellung der Korrektur/des Lektorats. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Korrekturfassung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

8.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.

8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

9 Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine hundertprozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und -nehmer (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltexts anzulegen und diese aufzubewahren.

10 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Magdeburg.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit.

11.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

Stand: 01.05.2018